Kettensägen können enorm gefährlich sein. Leider sind Schlagzeilen über Arbeitsunfälle mit der Motorsäge keine Seltenheit. Um die Häufung solcher Unfälle zu reduzieren sieht der Gesetzgeber theoretische und praktische Lehrgänge vor. Der erfolgreiche Abschluss solcher Kurse wird mit einem entsprechendem Schein bestätigt. Für wen ein solcher Schein Pflicht ist erfahren Sie im Folgenden.

Ähnlich wie der Führerschein berechtigt der Kettensägeschein zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Doch während jede Person zum Lenken eines Kraftfahrzeugs zwingend die Führerscheinprüfung erfolgreich abgelegt haben muss, gibt es beim Kettensägeschein eine Ausnahme. Arbeitet eine Privatperson im eigenen Garten, so kann er dies mit diversen Sägevarianten ohne Nachweis eines Scheins erledigen. Der Gesetzgeber empfiehlt lediglich aus Sicherheitsgründen ausdrücklich den Lehrgang.

Anders schaut der Sachverhalt aus, wenn es sich um berufliche Ausübung handelt. Oder aber auch, wenn eine Privatperson sein Grundstück verlässt, um an einem anderen Ort damit zu arbeiten. Dabei ist irrelevant, ob es um Baumfällungen oder die Weiterverarbeitung von Waldgut geht. Der Kettensägeschein ist zwingend vorgeschrieben. Damit will man einerseits die Gefahren einer professionellen Tätigkeit eingrenzen. Andererseits will man Privatpersonen aus der Haftung nehmen, die ihren Holzbestand für den Außenstehenden zur Verfügung stellen. Einschlägige Urteile besagten, dass sich der ortsfremde Holzverarbeiter über seine Kenntnisse durch den Kettensägeschein ausweist. Damit ist der Eigentümer aus der Haftung.

Der Kettensägeschein ist alles andere als ein „Alibi-Nachweis“. Zu gefährlich ist der Umgang mit Motorsägen. Aus diesem Grund sind Minderjährige nicht zugelassen. Ebenso Menschen, die körperlich oder geistig nicht im vollen Besitz ihrer Kräfte sind. Die Zielgruppe erwartet dann drei verschiedene Abschnitte. Zuerst der theoretische Bereich, welcher sich mit der Ausstattung und den Daten der Sägen befasst. Ebenso wird Unfallverhütung gelehrt, zu der beispielsweise die Schutzkleidung angehört. Mit allen Arbeitsweisen am liegenden Holz befasst sich die zweite Reihe. Nach Ablegung dieser Prüfungen darf der Teilnehmer bereits loslegen. Für die Fällung von Bäumen ist jedoch der dritte Schein von Nöten. Allerdings darf man auch damit nicht frei Bäume absägen. Nur der vom Förster zugewiesene Holzbestand ist offiziell freigegeben.

Den Kettensägeschein kann man bei diversen Institutionen erwerben. Bei Interesse einfach beim zuständigen Forstamt, bei der Feuerwehr, beim Technischen Hilfswerk oder großen Baumarktketten nachfragen.

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