Der Biber war lange Zeit bereits aus den bayrischen Wäldern verschwunden. Doch nachdem er in den 60er Jahren wieder eingebürgert wurde, konnte sich die geschützte Art wieder zu einem ansehnlichen Bestand vermehren. Was die Naturschützer freut, ist für manchen Waldbesitzer aber ein echtes Problem.

Wer ein Waldgrundstück sein Eigen nennt und Forstwirtschaft betreibt, ist meist froh, wenn kein Biber in seinem Revier „arbeitet“. Aber ist der Biber wirklich ein Eindringling, der Schäden verursacht oder ist er ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems und bedarf unseres Schutzes? Beide Seiten haben ihre Argumente.

Der Biber kommt zurück

Lange Jahre galt der Biber in den bayrischen Wäldern bereits als völlig ausgerottet. Dann entschied der Bund Naturschutz in Bayern e. V. in den 60er Jahren, Biber aus Russland, Skandinavien, Polen und Frankreich zu „importieren“ und insgesamt 120 Tiere an verschiedenen Stellen auszusetzen. Auf diese Weise konnte sich im Laufe der Jahre wieder ein ansehnlicher Bestand entwickeln. Etwa 16.000 Biber sollen inzwischen in den verschiedenen Revieren leben. Allerdings hält sich die Freude über diese Entwicklung in der Wald- und Forstwirtschaft eher in Grenzen.

Probleme und Schäden durch Biber im Wald

Die Wald- und Forstwirtschaft hat teilweise mit starken Biberaktivitäten zu kämpfen. Die Biber sorgen durch ihre Fällaktivitäten dafür, dass sich beispielsweise Ufervegetation verändert. Der Baumbestand in den Wäldern ist nicht wesentlich gefährdet, da sich Biber vor allem für wirtschaftlich uninteressante Arten interessieren. Allerdings können große, unterirdische Höhlenbauten dafür sorgen, dass Wege unbefahrbar werden und somit die Arbeit der Forstarbeiter erschwert oder sogar unmöglich wird.

Bibermanagement in Bayern

In Bayern gibt es kompetente Unterstützung für Betroffene. Ein organisiertes Bibermanagement mit Biber-Beauftragten in den verschiedenen Regionen unterstützt die Landbesitzer und berät zu diesem speziellen Problem. Bei den Biber-Beratern handelt es sich um ehrenamtliche Berater, die von der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege ausgebildet wurden. Sie stehen allen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.

Tipps für Betroffene

Wer in seinen Wäldern vermehrte Biberaktivitäten feststellt, sollte auf jeden Fall Kontakt mit den Beratern des Bibermanagements aufnehmen. Diese geben wertvolle Tipps zum Umgang mit dem „Biber-Problem“. In Bayern sind die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien Städte für Biber zuständig. So können beispielsweise Drahthosen als Schutz an den Bäumen angebracht werden. In Extremfällen besteht die Möglichkeit, Dämme mit Genehmigung gemeinsam mit Biber-Beratern abzutragen oder die Biber sogar umzusiedeln. In jedem Fall sollten jedoch alle Faktoren gründlich betrachtet werden, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Denn nicht alle Biberaktivitäten sind wirklich schädlich. Einige sind sogar bedeutend für ein gut funktionierendes Öko-System. Biber beeinflussen die Ufergestaltung und lenken Gewässer durch ihre Bauten. Beides hat Auswirkungen auf Flora und Fauna der Umgebung. So können sich Arten ansiedeln, die ohne den Biber keinen Lebensraum in der Region gefunden hätten.

Sachlage aktueller Fall: Biber schädigt Eigentum, Staat zahlt (noch) nicht

Wer durch den Biber Beeinträchtigungen hinnehmen muss, sucht einen Weg, dafür entschädigt zu werden. Derzeit beschäftigt ein solcher Fall die bayrische Justiz. Zwei Landwirte hatten geklagt und fordern eine Entschädigung für ihr nicht nutzbares Waldgrundstück. Biber hatten 21 Bäume gefällt und den einzigen Zufahrtsweg durch groß angelegte, unterirdische Höhlen unpassierbar gemacht. Dadurch ist weitere Forstwirtschaft in dem betroffenen Gebiet unmöglich geworden. Da der Biber zu den geschützten Arten zählt, dürfen die Landwirte die Höhlengänge auch nicht wieder befüllen. Durch ihre Klage ziehen sie den Freistaat zur Rechenschaft, der in den 60er Jahren die Wiederansiedlung der Biber erlaubt hatte.

Bislang wurde den Betroffenen eine minimale Entschädigung in Höhe von 70 Euro zugesprochen. Doch ein endgültiges Urteil wird schon in Kürze erwartet wie die TZ berichtet. So könnte es tatsächlich möglich werden, dass die Landwirte eine adäquate Entschädigung erhalten. Dies wäre ein Lichtblick für viele Betroffene.

Also: Wo es auch immer geht, versuchen etwas positives am Biber zu finden. In unseren Augen ist er ein wahres Naturwunder und ein wirklich effizienter „Waldarbeiter“ 😉

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